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Christliche Impulse
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Tagesleitzettel - die tägliche Bibellese vom 05.12.2024

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Preisgericht, wo alles geordnet werden wird

So ist nun nichts Verdammliches an denen, die in Christo Jesu sind, die nicht nach dem Fleisch wandeln, sondern nach dem Geist.

Römer 8,1

Diese Liebe lohnet endlich,
führt zu ihm ins Vaterhaus,
ist zur letzten Zeit erkenntlich
und teilt Kränz und Kronen aus.
Ach, ach wollte Gott, daß doch
alle Welt dereinst sich noch
dieses in das Herz einschriebe:
Der am Kreuz ist meine Liebe!

Frage: Wirklich nichts Verdammliches mehr?

Zum Nachdenken: Wir müssen unterscheiden zwischen der Errettung und dem Preisgericht nach der Entrückung. Jesus Christus hat für mich die Errettung und Erlösung erworben, die ich im Glauben fassen kann und auf die ich vertrauen kann. Durch sein Kreuzestod bin ich durch das Blut Jesu Christi gerechtfertigt. Aber nach der Entrückung werden die wahren Gotteskinder vor dem Richterstuhl Gottes erscheinen müssen. Im Preisgericht werden unser Leben, unser Dienst und unsere Treue zum Herrn gerichtet werden. Dort wird unser Innerstes offenbar und wir werden für unser Amtsverwaltung Rechenschaft abgeben. Nichts bleibt verborgen, alles kommt ans Licht. Dort werden unterschiedliche Preise zugeteilt. Gott sei ewiglich Lob und Dank.

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Das Kreuz mit dem Kreuz

(21.11.2009)




Vom ersten Präsidenten der Bundesrepublik Deutschland, Theodor Heuss, stammt die Aussage, dass Europa auf drei Hügeln gebaut ist:

Einmal dem Areopag in Athen, als Quelle des abendländischen Denkens, dann dem Capitol in Rom, als Quelle des römischen Rechts, das unserer Rechtsordnung bis heute zugrunde liegt und dann dem Hügel Golgatha, wo das Kreuz Christi stand, das Europa nachhaltig geformt, geprägt und gestaltet hat.

Ich denke, dass dies sehr treffend gesagt ist. Das Kreuz, als Zeichen des Christentums, ist Teil der europäischen Identität. Europa wäre nicht mehr das, was es ist, wenn man auch nur einen dieser Hügel wegnähme. Und einer dieser Hügel ist Golgatha.

Der „Europäische Gerichtshof für Menschenrechte“ in Straßburg, hatte am 03. November 2009 entschieden, dass das Anbringen von Kreuzen in öffentlichen Schulen mit der europäischen Menschenrechtskonvention unvereinbar ist.

Dem Rechtsstreit lag die Klage einer Mutter in Italien zugrunde, die verlangt hatte, dass ihre Kinder in Räumen ohne religiöse Symbole unterrichtet werden.

Der „Gerichtshof“ war der Ansicht, dass Kreuze eindeutig ein religiöses Symbol seien und dieses auf Kinder, die einer anderen oder gar keinen Religion angehörten, verstörend wirken könne. Es gehöre aber zur Religionsfreiheit an keine Religion zu glauben, weshalb der Staat dieses Recht besonders schützen und auf konfessionelle Neutralität in Bildung und Erziehung achten müsse.

Ganz ähnlich hatte das Bundesverfassungsgericht im so genannten „Kruzifixurteil“ vom 16. Mai 1995 geurteilt.

Diese Rechtsprechung schien mir zunächst richtig und nachvollziehbar, weil der Staat frei von einer „Staatsreligion“ sein muss.

Beim konsequent-logischen „zu Ende denken“ kam ich dann aber ganz zwangsläufig zu einem ganz anderen Schluss, nämlich dass es hier tatsächlich um Urteile geht, die man nicht akzeptieren und die man richtigerweise nur als „Schandurteile“ bezeichnen kann.

Warum ich das so sehe, will ich hier näher darlegen und begründen.

Wir haben ein Grundrecht auf Religionsfreiheit. Nachvollziehbar ist deshalb, dass von öffentlicher Seite kein Druck, sich zu einer bestimmten Religion zu bekennen oder sich dieser anzupassen, aufgebaut werden darf. Ebenso darf niemand wegen der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religion oder Weltanschauung bevorzugt oder benachteiligt werden.

Insoweit muss sich der Staat neutral verhalten und bis dahin ist auch alles richtig.

Der Drang, es allen recht zu machen und um jeden Preis als "neutral" dazustehen, treibt allerdings seltsame Blüten, wenn ein Einzelner bestimmen kann, was die Mehrheit zu tun hat. Hier werden die Dinge auf den Kopf gestellt, völlig überzogen und ins Gegenteil verkehrt.

Es wird hier nämlich von einem Idealzustand von Neutralität und Unparteilichkeit ausgegangen, den es so in der Wirklichkeit nie geben kann, einfach deshalb, weil Ideale immer an eben dieser Wirklichkeit, kurzum an der Realität, scheitern müssen.

Deshalb kann es den in diesem Sinne absolut neutralen Staat nicht geben. Dies schon deshalb weil die Organe, Einrichtungen und Behörden des Staates, mittels derer der Staat handelt, aus Menschen bestehen, die immer – auch wenn ihnen das gar nicht bewusst wird – irgendeiner Philosophie oder Weltanschauung folgen und wenn es nur der Zeitgeist ist.

Der zu beobachtende zwanghafte Drang nach „Neutralität“, kann, konsequent zu Ende gedacht, deshalb im Ergebnis nur zu einem Vakuum, bestehend aus Relativismus, Beliebigkeit und Unverbindlichkeit führen, weil man konsequenterweise letztlich sogar Symbole des Zeitgeistes verbieten müsste. Am Ende hätte man dann das totale Chaos und damit alles andere als ein tragfähiges Fundament für die Gesellschaft erreicht.

Damit wird die Unsinnigkeit solcher Urteile sichtbar, die zu Schandurteilen werden, weil man damit die eigene Identität preisgibt, was letztlich nur zur Auflösung des Gemeinwesens führen kann.

Eine absolute Bindungslosigkeit ist zudem keine Freiheit. Wer in der Wüste ausgesetzt wird, ist auch „völlig frei und ungebunden“, und vor allem „neutral“, nur entspricht dieses nicht unserer Vorstellung von Freiheit und Neutralität.

Daraus folgt, dass Religionsfreiheit keine Freiheit von Religion bedeuten kann, wie es der Sekretär der katholischen Deutschen Bischofskonferenz Hans Langendörfer feststellte. Es könne deshalb kein allgemeines Religionsverhinderungsrecht geben. Genau in diese Richtung zielen aber die besagten Urteile.

„Die Freiheit eines Gemeinwesens zeigt sich gerade auch in seiner Offenheit und Pflege kultureller Traditionen“, so Langendörfer. „Wer, wie in der Straßburger Urteilsbegründung, davon ausgeht, dass Kreuze auf andersgläubige oder atheistische Schüler verstörend wirken könnten, der dokumentiert damit seine ganze Distanz von den eigenen Wurzeln“, so der Bundesvorsitzende des Evangelischen Arbeitskreises der CDU/CSU, der Parlamentarische Staatssekretär Thomas Rachel(CDU).

„Das Grundsatzurteil könne zu einem bedenklichen Türöffner und Präzedenzfall für weitere ideologisch bedingte Klagen werden.“

Vielleicht klagt dann mal einer gegen das „Rote Kreuz“ oder die Flaggen skandinavischer Länder und sonstige Wappen und Logos, die Kreuze beinhalten? Oder gegen Schmuckstücke in Kreuzform? Vielleicht müssen dann auch Kirchen abgerissen werden, an denen ein „sensibler Schüler“ auf seinem Schulweg vorbei muss, wie es ein Kirchenmann sarkastisch formulierte.

Und wie schon angedeutet, warum dann beim Kreuz halt machen und nicht auch noch andere Symbole schleifen, die mit religiösen oder weltanschaulichen Sichtweisen in Verbindung gebracht werden können?

Den Aussagen von Politikern, „dass ein modernes Europa, das sich von seinen geistigen und kulturellen, auch christlichen Quellen, entfernt, auf Dauer seine Identität verliert und dass wer Kreuze verbiete, das Fundament unseres europäischen Hauses sturmreif schießt“, ist deshalb nichts hinzuzufügen.

Und diese Kreuzurteile sehen tatsächlich wie ein Angriff auf das Christentum aus. Dies deshalb, weil mittels juristischer Spitzfindigkeiten, bislang allgemein akzeptierte und als selbstverständlich hingenommene Symbole plötzlich zu entscheidender Wichtigkeit aufgebauscht werden und so getan wird, als wenn davon das Wohl und Wehe der Menschheit abhängt.

Das Kreuz Christi als „Verletzung der Menschenrechte“ zu denunzieren ist für einen Christen ohnehin völlig inakzeptabel, und man fragt sich welche Menschrechte der Gerichtshof in Straßburg eigentlich vertritt. Der Gipfel ist es dann, wenn dieser „Gerichtshof“ der klagenden Mutter in Italien für den „durch das Kreuz erlittenen moralischen Schaden“ auch noch 5000 €, zu zahlen vom italienischen Staat, zuspricht.

Es gibt im Alltag mehr Dinge, die ein kindliches Gemüt negativ beeinflussen, als ausgerechnet ein Kreuz!

Wieso heißt es „Gerichtshof für Menschenrechte“ und wer schützt das Grundgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht? Das sind Fragen, die sich hier stellen müssen.

Und was für uns als Deutsche und als Protestanten hier besonders blamabel ist, ist zum einen, dass die Italiener das Urteil des „Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte“ weitgehend ignorieren – die Urteile dieses Gericht haben ohnehin mehr deklaratorischen Charakter – und zum anderen, dass der Protest auch diesmal wieder von katholischer Seite kommt.

Die Evangelische Allianz Italiens hat sich zustimmend zu diesem Urteil geäußert. Die Deutsche Evangelische Allianz, der in solchen Dingen nicht unbedingt zu trauen ist, hat wenigstens den Mund gehalten.

Es ist nämlich leider immer wieder festzustellen, dass es im Evangelischen Bereich ein an Selbstverleugnung und -vernichtung grenzendes Zerrbild von „Nächstenliebe“ und der daraus folgernden „Toleranz“ gibt, was sich auch bei diesem Urteil wieder zeigt.


An was können wir uns als Christen hier orientieren?

Petrus aber und die Apostel antworteten und sprachen: Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen.
Apostelgeschichte 5, 29

Denn das Wort vom Kreuz ist eine Torheit denen, die verloren werden; uns aber, die wir selig werden, ist's eine Gotteskraft.Denn es steht geschrieben (Jesaja 29,14): »Ich will zunichte machen die Weisheit der Weisen, und den Verstand der Verständigen will ich verwerfen.«
1. Korinther 1, Verse 18 und 19

Zieht nicht am fremden Joch mit den Ungläubigen. Denn was hat die Gerechtigkeit zu schaffen mit der Ungerechtigkeit? Was hat das Licht für Gemeinschaft mit der Finsternis?
2. Korinther 6,14

Lasst euch nicht durch mancherlei und fremde Lehren umtreiben, denn es ist ein köstlich Ding, dass das Herz fest werde, welches geschieht durch Gnade.
Hebräer 13,9

Als Christen sind wir die Bürger zweier Welten. Einmal leben wir in dieser Welt, in die wir uns als Christen einbringen und der Stadt Bestes suchen sollen. Andererseits gehören wir aber auch zur Welt Gottes.

Das heißt dass wir nicht alles gutheißen und bei dem mitmachen müssen, was als „fortschrittlich und tolerant“ angesehen wird. Wir können es uns leisten eine eigene Meinung und Sichtweise zu haben. Wir sind insoweit Partei und damit nicht unparteiisch!

Wir müssen uns deshalb nicht dem Zeitgeist anpassen und damit am gleichen Joch mit den Ungläubigen zu ziehen, um als „tolerant“ akzeptiert zu werden. Wir müssen deshalb keine „Toleranzurteile“ bejubeln. Wir müssen uns auch nicht dafür einsetzen, dass Heiden und Ungläubige ungestört ihre heidnischen Riten und ihre ungläubigen Praktiken leben können.

Dafür müssen sich die Betreffenden selber einsetzen. Christliche Toleranz zeigt sich darin, dass wir sie dabei nicht behindern oder beeinträchtigen. Das genügt vollauf.

Wir halten fest an dem, was wir im und durch den Glauben und das Wort Gottes gelernt haben und vertreten das in der Öffentlichkeit. Wir bezeugen, dass das Heil der Welt allein im Kreuz Christi beschlossen ist und dass es keinen anderen Weg zu Gott gibt.


Jörgen Bauer
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