|
|
Denn zu Mose spricht er: »Wem ich gnädig bin, dem bin ich gnädig, und über wen ich mich erbarme, über den erbarme ich mich«.
Römer 9,15
|
Lasst uns Gott für Seine Gnade preisen,
Ihm von ganzem Herzen Dank erweisen,
engste Gemeinschaft mit Ihm erstreben
und ganz und gar für Ihn nur leben!
|
Frage:
Wem Gott gnädig ist, dem ist er `richtig` gnädig! Haben wir schon erkannt, was uns mit Gottes vollumfänglicher Gnade alles geben wird?
|
|
Wie herrlich: Sünde trennt von dem absolut heiligen Gott (Jesaja 59,2)! Aber wenn uns Gott gnädig ist, dann wirklich: Trotz unserer Sündhaftigkeit dürfen wir Gemeinschaft mit Ihm haben. Dann haben wir alles was wir brauchen, denn Jesus Christus ist A und O, Anfang und Ende, dazu allmächtig und weiß als unsere Schöpfer was wir brauchen und was für uns gut ist! In Psalm 73,25 ruft der Psalmist aus: `Wenn ich nur dich habe, so frage ich nichts nach Himmel und Erde.` Wenn wir Jesus haben - was fragen wir dann noch nach der Herrlichkeit des Himmels oder nach Reichtum und Wohlergehen auf Erden - was ist das alles ohne unseren liebenden HERRN! Lasst uns so gesinnt sein und uns nach der Gnade Gottes ausstrecken, die engste Gemeinschaft mit dem HERRN der Herrlichkeit haben zu dürfen! |
| (Mit obiger Navigationsleiste kann innerhalb des ausgewählten Menüpunktes geblättert werden)
| Gehsteigberatung(22.06.2011) „Schwangere dürfen vor einer Beratungsstelle nicht von Abtreibungsgegnern angesprochen werden.“ So entschied jetzt der Verwaltungsgerichtshof VGH) Baden-Württemberg unter dem Aktenzeichen 1 S 915/11 und untersagte dem Freiburger Verein „Helfer für Gottes kostbare Kinder“, an Schwangere heranzutreten, die sich auf dem Weg zur vorgeschriebenen „Beratung“ befinden, die Voraussetzung für die „rechtswidrige, aber straffreie Abtreibung“ ist.
Der Beschluss des Gerichts ist unanfechtbar.
Die Abtreibungsgegner hatten den Schwangeren, wie der Presse zu entnehmen war, „ohne Vorwarnung“, Broschüren mit Fotos von Föten und Teilen von Ungeborenen, mit Appellen wie, „Bitte, Mama, lass Dein Kind leben“, überreicht.
Die Richter sahen in dieser gezielten Ansprache eine „voraussichtliche Verletzung des Persönlichkeitsrechts“ der Schwangeren, weil hier die „besondere seelische Lage“ der Schwangeren, die sich in schweren Konfliktsituationen befänden, nicht berücksichtigt würde. In dieser Lage hätten die Schwangeren das Recht, in Ruhe gelassen zu werden“.
Dem Rechtsstreit war ein Verbot der Stadt Freiburg und die Androhung eines Zwangsgeldes von 250,00 € vorausgegangen, gegen das der Verein geklagt hatte.
Auch wenn der Beschluss rechtstheoretisch „begründbar“ sein mag – die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt erst mit der Geburt, und nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVG) bleibt der rechtswidrige „Schwangerschaftsabbruch“, innerhalb einer bestimmten
Frist, straffrei – zeugt dieser Beschluss doch von einem merkwürdigen und höchst einseitigen Rechtsverständnis.
Eigentlich würden die Gehsteigberater, die versuchen, eine rechtswidrige und damit letztlich kriminelle Tat zu verhindern, um damit das Leben eines ungeborenen Menschen zu bewahren - Lob und Anerkennung verdienen.
(Nach unserem abendländischen Rechtsverständnis ist Abtreibung zwar kriminell, war aber noch nie Mord, weil nur ein rechtsfähiger Mensch ermordet werden kann, nicht jedoch ein nicht rechtsfähiger ungeborener Embryo oder Fötus – auch wenn das im Endeffekt auf dasselbe hinausläuft.)
Bei der Abtreibung geht es um ein äußerst brutales Geschehen, was gerne verniedlicht und verharmlost wird, und viele Frauen leiden danach lebenslang unter schweren Schuldgefühlen und Depressionen. Auch das wird verschwiegen und statt dessen so getan, als wenn der Frau
Schuldgefühle eingeredet würden. Tatsächlich ist es aber „nur“ das Gewissen, das sich hier meldet und dessen Stimme sich nicht unterdrücken lässt.
Dieser Beschluss zeigt neuerlich, dass Recht und Gerechtigkeit nichts miteinander zu tun haben, und dass jeder, der einen Beschluss, wie jetzt den vom VGH gefassten, für gut hält, jede Berechtigung verloren hat, sich zum Beispiel über die Urteile, die während der Nazi-Diktatur gefällt wurden, zu empören, weil auch die damaligen Richter nichts anderes taten, als entsprechend den damals geltenden Gesetzen zu urteilen – „woraus ihnen kein Vorwurf gemacht werden kann“.
Immerhin sind sie dabei juristisch korrekt vorgegangen. Denn es ist nicht Sache des Gerichts über den moralisch-ethischen Wert eines Gesetzes zu entscheiden, sondern die gesetzliche Vorschrift entsprechend anzuwenden, in dem geprüft wird, inwieweit das Geschehen, über das zu urteilen ist, von der Gesetzesvorschrift abweicht und deshalb verurteilt werden muss.
Das erinnert an den flapsigen Spruch des Schriftstellers Ludwig Thoma, „Er war Jurist und auch sonst nicht sehr begabt“.
Denn es ist die Frage, ob Richter in unserem Land, das sich als „Rechtsstaat“ versteht, in vorliegender Sache wirklich nicht anders entscheiden konnten, denn immerhin geht es bei der Abtreibung um ein rechtswidriges und äußert inhumanes Tun, und ein gerechter Richter
müsste auch die Interessen eines Ungeborenen im Blick haben, der durch seine bevorstehende Ermordung ebenfalls ganz erheblich in „seiner Ruhe“ gestört wird.
Und da ist zu fragen, ob nicht auch eine andere Entscheidung möglich gewesen wäre, weil man, bei „gehöriger Anstrengung des Gewissens“, wie es die Richter bei den Mauerschützenprozessen formulierten, „hätte merken können, dass man Unrecht tut“.
Immerhin, so die Richter, hätten die Schwangeren auch die Möglichkeit, von sich aus, hinsichtlich der Gehsteigberatung, auf Unterlassung zu klagen. Dies sei aber, so das Gericht, nicht zumutbar, weil die Frau dann ihre Anonymität aufgeben müsste und das sei unzumutbar.
Hinter der Anonymität verstecken muss sich allerdings nur jemand, der weiß, dass er Unrecht tut und deshalb etwas zu verbergen hat.
Und was die in Sachen Abtreibung einschlägigen Urteile anbelangt, gibt es ohnehin Merkwürdigkeiten. Zum Beispiel wenn ein Mensch zum „Schadensfall“ erklärt wird, weil dieser ungewollt geboren wurde, wodurch den Eltern zusätzliche Kosten für das Kind entstehen.
Wie mag man sich wohl fühlen, wenn man als Mensch als „Schadensfall“ eingestuft wird? Das nenne ich Perversion des Rechts!
Von daher ist der, mit dem Schein des Rechts, gefasste VGH Beschluss ebenso heuchlerisch, wie überhaupt das gesamte Abtreibungs(un)recht, bei dem in einer Gesetzesüberschrift sogar von einem „Gesetz zum Schutz des ungeborenen Lebens“ die Rede ist.
Das fängt damit an, dass die vorgeschriebene Beratung „ergebnisoffen“ erfolgen muss. Es reicht aus, dass die Schwangere zur sogenannten „Schwangerschafts-Konfliktberatung“ kommt und dort anwesend ist, wobei sie ihre Ohren auch auf „Durchzug“ stellen kann.
Über die Dinge, durch welche sie durch die Gehsteigberatung erfährt, bekommt sie während der „ergebnisoffenen Beratung“ nichts zu hören, denn schließlich darf man die Frauen ja nicht „beeinflussen“. Von daher muss in der Gehsteigberatung eigentlich eine notwendige Ergänzung gesehen werden.
Und wodurch kommt die Schwangere überhaupt in „Konflikt“?
Die Konflikte kommen auch dadurch zustande, dass die Schwangere selbst entscheiden muss und hier, seitens des potentiellen Kindsvaters oder der Verwandtschaft, erheblich unter
Druck gesetzt werden kann.
Bei späteren Problemen kann man der Frau nämlich vorwerfen, dass sie ja hätte
abtreiben lassen können, was sie „leichtfertig“ unterlassen hat.
Das alles entfiele, wenn Abtreibungen ganz klar und eindeutig verboten wären und sich dadurch erst gar kein Entscheidungskonflikt ergeben würde.
Das schizophrene BVG Urteil, von der rechtswidrigen aber dennoch straffreien Abtreibung, hat zu weiteren Gesetzesinitiativen geführt um sicherzustellen, dass sich jede Frau das Unrecht der Abtreibung leisten kann, ohne dadurch finanziell belastet zu werden.
Man hatte also keine andere Sorge, als die, dass Frauen „benachteiligt“ werden könnten.
Bei minderbemittelten Frauen kommt deshalb der Staat für die Kosten auf. Die
Einkommensprüfungen sind äußerst lasch und zielen darauf ab, die Abtreibung unter allen Umständen zu ermöglichen, in dem die Frauen nur ihr Einkommen angeben müssen und nach dem Einkommen des Ehemannes nicht gefragt werden darf.
Auch die Krankenkassen wirken trickreich und mit pharisäerhafter Spitzfindigkeit mit, in dem säuberlich zwischen dem tödliche Zugriff, der keine Kassenleistung ist und der übrigen „medizinische Betreuung“ getrennt wird, die wiederum Kassenleistung ist.
Dass Richter und Politiker, die Gott nicht fürchten, entsprechende Gesetze kreieren und lebensverachtende Beschlüsse fassen und Urteile fällen, ist die eine Seite.
Die andere ist die, dass sich auch seitens der maßgeblichen kirchlichen Kreise (gemeint sind die evangelischen) kein Widerspruch regt und man sich stattdessen in den üblichen „Sozialpredigten“ gefällt, in denen man sich zwar ständig über die „ungerechte Welt“ erregt, dabei aber das Nächstliegende übersieht.
Merkwürdig ist auch, dass sich der den Rechtsstreit auslösende Vorgang ausgerechnet in dem grün-alternativen Freiburg zugetragen hat, wo man sich als besonders lebensfreundlich darstellt. Die Stadt hielt es im „öffentlichen Interesse für geboten“, hier von sich aus einzuschreiten.
Und mit welch schrecklicher Blindheit muss erst eine Gesellschaft geschlagen sein, wenn sie tatenlos zusieht und es billigend in Kauf nimmt, dass der für ihre Zukunft überlebensnotwendige Nachwuchs massenhaft beseitig wird, anstelle diesen zu fördern.
Die sogenannte „soziale Indikation“, die sich damit als höchst „unsozial“ erweist, ist somit eine große Lüge, ein einziges Verbrechen und gigantischer Selbstbetrug, was vom BVG auch gar nicht bestritten wird, wenn dieses die Abtreibung selbst als „rechtswidrig“ bezeichnet, aber trotzdem duldet.
Was es schon immer gab, ist allerdings die medizinische Indikation, wenn Lebensgefahr vorliegt, aber um die geht es hier nicht.
Wie ist das im Lichte des Wortes Gottes zu sehen:
Denn in ihm hat er uns erwählt, ehe der Welt Grund gelegt war, dass wir heilig und untadelig vor ihm sein sollten;
Epheser 1, 4
Verschiedene Bibelstellen weisen darauf hin, dass Gott uns bereits kannte, noch bevor wir gezeugt wurden und zur Welt gekommen sind. Auch der im Mutterleib heranwachsende Mensch ist von Gott beschlossen, und Gott hat einen Plan für ihn. Dieser Plan Gottes wird
durchkreuzt, wenn sich Menschen selbstherrlich an Gottes Stelle setzen.
Deshalb:
Du sollst nicht töten. (Richtig übersetzt heißt es „morden“.)
2. Mose 20, 13
Und im Hinblick auf manche „Urteile“ und „Gesetze“ und kann man nur sagen:
Weh denen, die Böses gut und Gutes böse nennen, die aus Finsternis Licht und aus Licht Finsternis machen, die aus sauer süß und aus süß sauer machen.
Jesaja 5, 20
Und die Folgen bleiben nicht aus und zeichnen sich bereits seit längerem überdeutlich ab:
Gerechtigkeit erhöht ein Volk; aber die Sünde ist der Leute Verderben.
Sprüche 14, 34
Was bei uns hier geschieht, muss den glühenden Zorn Gottes, der ein Freund des Lebens ist und sein Gericht herausfordern, das darin bestehen kann, dass Gott Menschen dahingibt. Er lässt sie laufen und ins Verderben rennen. Gott nimmt sich zurück und lässt den Menschen
ihren Willen.
Darum sendet ihnen Gott die Macht der Verführung, so dass sie der Lüge glauben, damit gerichtet werden alle, die der Wahrheit nicht glaubten, sondern Lust hatten an der Ungerechtigkeit.
2. Thessalonicher 2, Verse 11 und 12
Erkennbar wird dies an einer zunehmenden Ratlosigkeit und Verunsicherung, die unfähig zu nachhaltigen Entscheidungen macht und zur „Heidenangst“ führt, die, wie jetzt in Sachen Energiewende, zu überstürztem Aktionismus führt.
Als Christen haben wir eine Salz- und Lichtfunktion, die darin besteht, die Dinge beim Namen zu nennen um damit der Fäulnis entgegenzuwirken, und wo es möglich ist, tatkräftige Hilfe zu leisten und der Killermentalität entschieden entgegenzustreten.
Jörgen Bauer
|
|