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Tagesleitzettel - die tägliche Bibellese vom 05.12.2024

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Preisgericht, wo alles geordnet werden wird

So ist nun nichts Verdammliches an denen, die in Christo Jesu sind, die nicht nach dem Fleisch wandeln, sondern nach dem Geist.

Römer 8,1

Diese Liebe lohnet endlich,
führt zu ihm ins Vaterhaus,
ist zur letzten Zeit erkenntlich
und teilt Kränz und Kronen aus.
Ach, ach wollte Gott, daß doch
alle Welt dereinst sich noch
dieses in das Herz einschriebe:
Der am Kreuz ist meine Liebe!

Frage: Wirklich nichts Verdammliches mehr?

Zum Nachdenken: Wir müssen unterscheiden zwischen der Errettung und dem Preisgericht nach der Entrückung. Jesus Christus hat für mich die Errettung und Erlösung erworben, die ich im Glauben fassen kann und auf die ich vertrauen kann. Durch sein Kreuzestod bin ich durch das Blut Jesu Christi gerechtfertigt. Aber nach der Entrückung werden die wahren Gotteskinder vor dem Richterstuhl Gottes erscheinen müssen. Im Preisgericht werden unser Leben, unser Dienst und unsere Treue zum Herrn gerichtet werden. Dort wird unser Innerstes offenbar und wir werden für unser Amtsverwaltung Rechenschaft abgeben. Nichts bleibt verborgen, alles kommt ans Licht. Dort werden unterschiedliche Preise zugeteilt. Gott sei ewiglich Lob und Dank.

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Hass gegen das Leben

(18.10.2009)




Am 26. September 2009 fand in Berlin der „Marsch für das Leben“ statt. Rund 1000 Christen, die weiße Kreuze trugen, machten damit auf die abgetriebenen Kinder aufmerksam. Im Jahre 2008 waren dies, nach offiziellen Angaben, 114.484 Kinder.

Bei dem Schweigemarsch wurden seitens der Christen keinerlei Schuldzuweisungen vorgenommen oder Forderungen, etwas nach Abschaffung des „Abtreibungsrechts“, gestellt. Es ging lediglich darum, auf geschehenes Unrecht hinzuweisen und zum Nachdenken anzuregen.

Bereits im Vorfeld löste der geplante „Marsch für das Leben“ heftige Reaktionen linker Kreise aus. Wobei sich gerade diejenigen besonders aggressiv gebärdeten, die sonst am lautesten nach Toleranz, Freiheit, Menschenrechten usw. rufen.

Die etwa 500 Gegendemonstranten trugen Plakate mit Aufschriften wie „1000 Kreuze in die Spree, „Orgasmus statt Abendmahl“. „Feminismus ist die Antwort“, „Hätt’ Maria abgetrieben, wär’ uns das erspart geblieben“, wobei Kondome und Kunstpenisse geschwenkt wurden.

Es wurde von „Entrechtung“ gesprochen, die hinter der Kampagne der Lebensschützer stehe und dass dies „christlicher Fundamentalismus“ (und damit etwas Negatives), in Reinform sei“.

Neben diversen Störungen, wie Trillerpfeifen und höhnischen Rufen wurde eine Bibel angezündet und den Demonstranten vor die Füße geworfen. Hier sei an das bekannte Zitat „wo man Bücher verbrennt, verbrennt man am Ende auch Menschen“, erinnert.

Dazu passte dann auch, dass einer Frau, welche den Mut hatte von den Erfahrungen einer eigenen Abtreibung zu berichten, zugerufen wurde:

„Du Hexe, man sollte dich verbrennen!“

Es gab allerdings von christlicher und politischer Seite auch Zustimmung zu diesem Marsch, was sich in einem anschließenden ökumenischen Gottesdienst zeigte.

Dass die Polizei die „Marschierer für das Leben“ schützen musste, was sie auch vorbildlich tat, spricht für sich und zeigt wie Toleranz und Meinungsfreiheit von manchen Kreisen verstanden wird.

Eine Frage, die sich hier stellt ist die, wie es überhaupt zu solchen lebensfeindlichen Entgleisungen und Verirrungen kommen kann, und um das zu verstehen, muss man etwas weiter gehen.

Lange Zeit bestand ein Konsens darüber, dass der freiheitlich- demokratische Rechtsstaat auf Grundlagen beruht, die er selbst nicht schaffen und deshalb auch nicht abschaffen kann. Dazu gehört das christliche Menschenbild, das den Menschen, von der Zeugung bis zum Tod, als solchen wahrnimmt und respektiert.

Es ist eben nicht so, dass der heranwachsende Fötus „nur ein Zellklumpen in der Art einer Kaulquappe ist“, wie es auf eine dümmliche Weise von einer linken Jungpolitikerin formuliert wurde, sondern dass alle Fakten dafür sprechen, dass es von Anfang an um einen Menschen geht.

Bedingt durch den Zeitgeist, der bei den „68er Chaoten“ erstmals deutlich sichtbar wurde, kam es im offiziellen Rechtsverständnis zu einem Paradigmawechsel dergestalt, dass die Menschenwürde nicht mehr als Absolutum verstanden, sondern geistesgeschichtlich relativiert wird.

„Erstmals deutlich sichtbar“ bedeutet, dass die 68er nicht aus dem Nichts heraus entstanden sein können, sondern das dem etwas vorausgegangen sein muss, das der Beliebigkeit, der Haltlosigkeit und dem Relativismus den Weg bereitet hat.

Man könnte bereits hier, im Vorfeld, eine Abkehr vom Glauben und der Einsicht in christliche Werte, vermuten.

In der neuen Kommentierung zu Artikel 1 des Grundgesetzes wurde die Menschwürde von führenden Juristen deshalb nur noch als Ergebnis der abendländischen Tradition und Geschichte gedeutet.

Hinter „Traditionen“ steht aber nicht mehr die göttliche Autorität, das Absolute, sondern dem Wandel unterworfene menschliche Vorstellungen und Wertbegriffe.

Bei einem solchen Rechtsverständnis wird das menschliche Leben relativiert. Abtreibungen und Euthanasie sind dadurch gleichermaßen möglich, und Menschen bestimmen darüber welches Leben „menschenwürdig“ und damit erhaltenswert ist und welches nicht.

Und wenn man sich hier erst einmal auf die schiefe Ebene begeben hat, gibt es kein Halten mehr, und es sind dann Aussprüche der Art zu hören, „dass die Zugehörigkeit zur Gattung Mensch noch keine Menschenwürde beinhaltet und ein gesundes höheres Säugetier mehr Würde als ein Koma-Patient aufweisen kann“. So der australische Philosoph und Bioethiker Peter Singer.

Da zeichnen sich lebensfeindliche Entwicklungen ab, von denen die Abtreibung nur eine Art der menschenfeindlichen Möglichkeiten darstellt.

So ist der Begriff „soziale Indikation“ oder auch Notlagenindikation“, der sehr lasch gehandhabt wird (ich könnte hier einiges aus eigener Erfahrung berichten), ein einziger Lügen- und Skandalbegriff, der in besonders krasser Weise zeigt, wie weit wir uns vom christlichen Menschenbild entfernt haben und wir tief wird damit sittlich und mo- ralisch gesunken sind.

Menschen entscheiden hier darüber, in welchen Fällen die Geburt und damit des Leben eines werdenden Menschen „sozial verträglich“ und damit „ angebracht“ und „zumutbar“ ist.

Die weitere Folgerung aus einer solchen Geisteshaltung ist die Frage, ob und wann das Weiterleben eines kranken oder behinderten Menschen noch „sozial verträglich“ und damit „berechtigt“ und „zumutbar“ ist und ab wann sich hier eine „soziale Indikation“ oder „Notlagenindikation“ ergibt, die dazu berechtigt ein „lebensunwertes Lebens“ zu beenden.

Was sagt das Wort Gottes dazu?

Denn du hast meine Nieren bereitet und hast mich gebildet im Mutterleibe. Ich danke dir dafür, dass ich wunderbar gemacht bin; wunderbar sind deine Werke; das erkennt meine Seele.

Es war dir mein Gebein nicht verborgen, als ich im Verborgenen gemacht wurde, als ich gebildet wurde unten in der Erde. Deine Augen sahen mich, als ich noch nicht bereitet war, und alle Tage waren in dein Buch geschrieben, die noch werden sollten und von denen keiner da war. Aber wie schwer sind für mich, Gott, deine Gedanken! Wie ist ihre Summe so groß!
Psalm 139. Verse 13-17

Der HERR hat mich berufen von Mutterleibe an; er hat meines Namens gedacht, als ich noch im Schoß der Mutter war.
Jesaja 49, 1

Ich kannte dich, ehe ich dich im Mutterleibe bereitete, und sonderte dich aus, ehe du von der Mutter geboren wurdest, und bestellte dich zum Propheten für die Völker.
Jeremia 1,5

Denn er wird groß sein vor dem Herrn; Wein und starkes Getränk wird er nicht trinken und wird schon von Mutterleib an erfüllt werden mit dem heiligen Geist.
Lukas 1,15

Und als acht Tage um waren und man das Kind beschneiden musste, gab man ihm den Namen Jesus, wie er genannt war von dem Engel, ehe er im Mutterleib empfangen war.
Lukas 1, 21

Wenn wir das Wort der Schrift als Wort des lebendigen Gottes wirklich ernst nehmen, dann wird klar, dass eine Abtreibung ganz eindeutig gegen Gottes Willen und Absichten verstößt und von daher eine schwere Verfehlung ist.

Gott kannte uns bereits, noch bevor der Welt Grund gelegt war und hatte seinen Plan mit einem jeden von uns. Für eine Abtreibung kann es deshalb, ebenso wie für einen Mord, keine Rechtfertigung geben.

So sah es auch die alte Kirche.

Im Heidentum waren Abtreibungen und Kindesaussetzungen üblich. Ebenso auch das sich Entledigen von Kranken und „unnötigen Fressern“. Das Christentum bildete hierzu ein „Kontrastprogramm“, in dem es solche Dinge gerade nicht praktizierte, sondern sich den Notleidenden zuwandte.

Im ca. 130 n. Chr. entstandenen Barnabasbrief heißt es „Töte ein Kind nicht durch Abtreibung, Töte nicht das Neugeborene.“ Das in Fragen der Abtreibung lange Zeit maßgebliche Konzil von Konstantinopel aus dem Jahre 692 (sog. Trullanum II) beurteilt Schwangerschaftsabbruch wie Kindestötung und fordert gleiche Strafe für beides.

Die Gleichstellung von Schwangerschaftsabbruch und Kindestötung kennzeichnet auch das mittelalterliche kanonische Recht. Auch die Reformatoren wandten sich gegen die Abtreibung und Calvin stellt klar fest: „Denn auch ein Kind im Mutterleib ist schon ein Mensch.“

Diese Sichtweise hat sich bis in die Neuzeit hinein gehalten, wobei in der Härte der Strafe zwischen dem ungeborenen Kind und dem neugeborenen differenziert wurde. Stand im Mittelalter eine Abtreibung nach dem 3. Monat unter Todesstrafe richtete sich das Straf maß später nach dem Alter des Ungeborenen.

Die Abtreibung begann mit der Industrialisierung zu einem Problem zu werden, wobei mit zunehmender Gottlosigkeit und dem daraus resultierenden Rückfall ins (Neu)Heidentum die Dinge nach und nach gelockert wurden bis sie zu den de facto „rechtsfreien Räumen“ führten, die wir heute haben, an denen auch die Feigenblattvorschriften und Alibiregelungen wie „Beratungsschein“ (aufgrund einer „ergebnisoffenen“!? Beratung) überhaupt nichts ändern.

Leider werden seitens der Evangelischen Kirche weiterhin so genannte „Beratungsscheine“ ausgestellt.

Auch wenn das in bester Absicht, in der Hoffnung dadurch Abtreibungen zu verhindern, geschieht, wird unterm Strich dadurch trotzdem das Abtreibungsunwesen begünstigt.

Wie stellen wir uns als Christen dazu?

Wenn solche Zustände, wie wir sie hierzulande haben, eingetreten sind, in denen bereits von einem „Menschenrecht auf Abtreibung“ und „Spätabtreibungen“ fabuliert wird, haben wir es natürlich schwer. Hinzu kommt dann noch die Gleichgültigkeit breiter Bevölkerungskreise gegenüber dem Thema Abtreibung.

Dass die durch die Alterpyramide – immer mehr Alte und immer weniger Junge – ständig zunehmenden Probleme, durch die Abtreibungen bedingt sind, liegt klar auf der Hand. Bemerkenswert ist die Blindheit und Ignoranz der Verantwortlichen. Sünde macht tatsächlich dumm! So kann Gericht Gottes aussehen!

Viele Probleme entstehen zudem gerade dadurch, dass etwas nicht klar und eindeutig verboten ist. Durch die legalisierte Abtreibung kann auch Zwang und Druck ausgeübt werden, um zu erreichen, dass von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird. Über das, was klar und eindeutig unter Strafe steht, erübrigen sich Diskussionen darüber, ob man vielleicht nicht doch von einer straffreien Möglichkeit Gebrauch machen soll.

Besonders menschenverachtend ist es, wenn Menschen, die eigentlich „verhindert werden sollten“ und trotzdem geboren wurden, rechtlich als „Schadensfälle“ eingestuft werden, wobei Anspruch auf Schadenersatz geltend gemacht werden kann, so wie das bei uns geschieht.

Wie fühlt man sich, als sonst gesunder Mensch, wenn man erfährt, dass man ein „Schadensfall“ ist und eigentlich gar nicht leben dürfte? Wird man dann zum Amokläufer?

Wir können als Christen nur unsere Stimme erheben, Unrecht als Unrecht bezeichnen, zum Kind ermutigen und „Schadensfälle“ liebevoll bejahen und willkommen heißen.

Noch besser wäre es natürlich wenn wir in Notlagen konkrete Hilfe anbieten könnten, denn mit „guten Worten“ und Forderungen allein ist niemandem geholfen. Hier ist jeder gerufen zu prüfen welche Möglichkeiten zum helfen er hat und ob er sich einer entsprechenden Hilfsorganisation anschließen will.


Jörgen Bauer



Quellenhinweise:
Die Angaben sind zum Teil den Veröffentlichungen in ideaSpektrum und der Broschüre des Gemeindehilfsbundes„Schwangerschaftskonfliktberatung – die ethische Problematik gegenwärtiger Praxis“ - von Rainer Mayer, entnommen.

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